Die pflegerischen Spitex-Dienstleistungen richten sich nach den Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 7, Absatz 2 KLV) und unterliegen der Krankenkassenpflicht. Diese Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und nach einer umfassenden Bedarfsabklärung erbracht. Die Einschätzung des Hilfs- und Pflegebedarfs erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal der Spitex, und der voraussichtliche Pflegeaufwand wird dokumentiert.
Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen täglich zwischen 7 und 22 Uhr zur Verfügung, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse.
Die Abrechnung der KLV-Leistungen erfolgt in 5-Minuten-Einheiten pro Leistungsart. Bei einem Kurzeinsatz werden jedoch mindestens 10 Minuten in Rechnung gestellt. Die Verrechnung basiert auf den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Bitte beachten Sie, dass die Spitex-Kundinnen und -Kunden folgende Kosten selbst tragen müssen:
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt Akut- und Übergangspflege für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen verordnen. In diesem Fall sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Spitex-Leistungen, die wir gemäß der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) anbieten, umfassen verschiedene Kategorien, die in Rechnung gestellt werden:
Diese Leistungen beinhalten unter anderem:
Wir verrechnen auch folgende Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der individuellen Betreuung stehen:
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KVL A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 7.65 | 76.90 | 41.00 |
| KVL B: Untersuchung und Behandlung | 7.65 | 63.00 | 32.45 |
| KVL C: Grundpflege | 7.65 | 52.60 | 29.00 |
Die verbleibenden Kosten werden gemäß den Richtlinien der Gesundheitsdirektion der öffentlichen Hand (Gemeinden) nach der aktuellen Tabelle für Spitex-Organisationen ohne Auftrag in Rechnung gestellt.
Die Tarife für Langzeitpflege, die über die Invalidenversicherung abgerechnet werden, sind wie folgt:
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KVL A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 0.00 | 114.96 | 0.00 |
| KVL B: Untersuchung und Behandlung | 0.00 | 114.96 | 0.00 |
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Spitalarzt Akutund Übergangspflege (AÜP) für maximal 14 Tage verordnen. Hierbei gelten folgende Tarife:
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KVL A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 0.00 | 54.55 | 66.65 |
| KVL B: Untersuchung und Behandlung | 0.00 | 53.65 | 66.50 |
| KVL C: Grundpflege | 0.00 | 47.50 | 58.10 |
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen können folgende Kosten anfallen:
Die Spitex-Leistungen, die nach Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung erbracht werden, unterliegen der Krankenkassenpflicht. Diese Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung und einer bedarfsgerechten Abklärung bereitgestellt. Die Einschätzung des Hilfs- und Pflegebedarfs erfolgt durch qualifiziertes SpitexPersonal, welches den voraussichtlichen Aufwand quantifiziert.
Die Abrechnung der KLV-Leistungen erfolgt in 5-Minuten-Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz mindestens 10 Minuten berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt pro erbrachter Dienstleistung.
Die Spitex-Kundinnen und -Kunden sind für folgende Kosten selbst verantwortlich:
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt Akut- und Übergangspflege (AÜP) für maximal 14 Tage verordnen. In diesem Zeitraum sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Tarife für Langzeitpflege (in CHF/Stunde)
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KLV A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 7.65 | 76.90 | 41.00 |
| KLV B: Untersuchung und Behandlung | 7.65 | 63.00 | 32.45 |
| KLV C: Grundpflege | 7.65 | 52.60 | 29.00 |
Die Restkosten werden gemäß den Vorgaben der Gesundheitsdirektion der öffentlichen Hand (Gemeinden) nach der gültigen Tabelle für SpitexOrganisationen ohne Auftrag in Rechnung gestellt.
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KLV A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 0.00 | 114.96 | 0.00 |
| KLV B: Untersuchung und Behandlung | 0.00 | 114.96 | 0.00 |
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KLV A: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 0.00 | 114.96 | 0.00 |
| KLV B: Untersuchung und Behandlung | 0.00 | 99.96 | 0.00 |
| KLV C: Grundpflege | 0.00 | 90.00 | 0.00 |
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| KLV: Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 0.00 | 54.55 | 66.55 |
| KLV B: Untersuchung und Behandlung | 0.00 | 53.65 | 66.50 |
| KLV C: Grundpflege | 0.00 | 47.50 | 58.10 |
Die folgenden Leistungen werden gemäß der Krankenpflege-
Leistungsverordnung (KLV) verrechnet:
Zusätzlich beinhalten diese Leistungen das Erstellen und Bearbeiten von Hilfeund Pflegedokumentationen, sowie Abklärungen mit Institutionen wie Spitälern oder Ärzten. Auch die Erstellung von Berichten, etwa Überweisungsrapporte bei einem Spital- oder Heimaufenthalt, gehört dazu.
Wir verrechnen auch administrative Arbeiten, die im Zusammenhang mit unseren Kundinnen und Kunden im Büro erbracht werden. Dazu zählen unter anderem:
Im Spitex-Zentrum bieten wir spezielle Dienstleistungen an, die beispielsweise folgende Leistungen umfassen:
Zusätzlich verrechnen wir:
Hauswirtschaftsleistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Diese werden jedoch ebenfalls aufgrund einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsermittlung erbracht, analog den Bestimmungen der KLV-Leistungen.
Die Klärung und Beantragung allfälliger Ansprüche aus KrankenkassenZusatzversicherungen obliegt der Kundin bzw. dem Kunden. Die N-KLVLeistungen werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet, wobei die Verrechnung pro geleisteten Einsatz erfolgt.
| Leistung | Klient | Krankenkasse | Gemeinde |
|---|---|---|---|
| Abklärung und Beratung inkl. Quantifizierung des Bedarfs | 80.00 | Rückzahlung gemäß Zusatzversicherung der KK | 0.00 |
| Hauswirtschaftsleistungen | 50.00 | Rückzahlung gemäß Zusatzversicherung der KK | 0.00 |
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Kurzfristige Absagen des Einsatzes (< 24 h vorher) | Nach Vereinbarung |
| Betreuung durch nichtdiplomiertes Personal | 65.–/Stunde |
| Betreuung durch diplomiertes Personal | 90.–/Stunde |
| Fahrten | 1.–/Kilometer |
| Weitere Dienstleistungen | 70.–/Stunde |
| – Botengänge (z.B. Medikamente besorgen, Transport von Krankenmobilien) | |
| – Zusätzliche Reinigungsarbeiten | |
| – Saisonale Aufräumarbeiten | |
| – Spezialeinkäufe (z.B. Kleider, Schuhe usw.) | |
| – Begleit- und Besuchsdienste | |
Diese „Weitere Dienstleistungen“ werden ausschließlich für Kundinnen und Kunden der Spitex erbracht und nur bei ausreichender personeller Kapazität angeboten.
Kostenübernahme durch Versicherer
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit den Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) gemäß Art. 1.
Zusätzliche Kosten können in Form von Zuschlägen anfallen:
| Zuschlag | Kosten |
|---|---|
| Wochenend- und Feiertagszuschlag (7 bis 22 Uhr) | 8.–/Stunde |
| Schichtzulage (Montag bis Freitag, 20 bis 22 Uhr) | 8.–/Stunde |
| Nachtzuschlag (22 bis 7 Uhr) | 35.–/Stunde |
| Pikettdienst bei intensiver Betreuungssituation | 85.–/Nacht |
Nichtkassenpflichtige Leistungen müssen grundsätzlich von den Kundinnen und Kunden selbst bezahlt werden. In gewissen Fällen können diese durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Es ist ratsam, vorab die eigene Krankenversicherung zu kontaktieren.
Das Zuhause ist für viele pflegebedürftige Menschen ein Ort der Geborgenheit. Der Wunsch, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden zu bleiben, ist gross. Doch oft wird es im Alltag schwierig, diese Bedürfnisse ohne professionelle Unterstützung zu erfüllen.